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Versicherungsnehmer zahlen Beiträge/Prämien in den Geldtopf einer Versicherung ein, um beim Eintreten des Versicherungsfalles aus diesem Geldtopf Leistungen zu erhalten. Auf Grundlage der statistischen Eintrittswahrscheinlichkeit eines versicherbaren Risikos wird die Beitragshöhe berechnet. Versicherungen basieren auf dem Prinzip der kollektiven Risikoübernahme – viele von der gleichen Gefahr bedrohte Personen schließen sich in einer Vereinigung zusammen, um bestimmte Risiken gemeinsam zu tragen. Die Vorteile dieser Regelung liegen im Gesetz der Großen Zahl, welches besagt, dass bei steigender Anzahl gleichartiger Ereignisse sich der tatsächliche Ausgang dem erwarteten Ausgang anpasst, was wiederum eine ungefähre Prognose über den zukünftigen Schadensverlauf zulässt. Unter der Menge der Versicherungen, sind die drei Folgenden von besonderer Bedeutung: Berufsunfähigkeitsversicherung gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit vollständig oder teilweise berufsunfähig wird. Die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung bestehen zum einen in der Beitragsbefreiung, d.h. nach Eintritt der Berufsunfähigkeit entfällt die Verpflichtung, weiter Beiträge zu zahlen, sowie zum anderen in der Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente in vereinbarter Höhe. |